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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen *

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§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgrundlagen

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(1) Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns (im Nachfolgenden „Verkäufer“) und dem Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“) geschlossenen Vertrages. 

(2) Die nachfolgenden AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB des Verkäufers abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich der Geltung der Bedingungen des Kunden zugestimmt. Die AGB des Verkäufers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. 

(4) Alle zwischen dem Kunden und dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers und der Annahmeerklärung des Verkäufers.

(5) In Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

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§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

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(1) Der Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen. Vorher abgegebene Angebote durch den Verkäufer sind freibleibend.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, die der Verkäufer dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen hat, behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor Weitergabe dieser in Satz 1 genannten Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

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§ 3 Preise – Zahlung

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(1) In den Preisen des Verkäufers sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Preise werden in der Währung Euro (EUR) angegeben. Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen des Verkäufers jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. 

(2) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn die vom Verkäufer zu erbringende Leistung erst vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 

(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 

(4) Sofern der Verkäufer mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist der von dem Kunden geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 10 Tagen zu zahlen, nachdem die Rechnung des Verkäufers bei dem Kunden eingegangen ist. 

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Verkäufer behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

 

 

§ 4 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht

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Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers nur berechtigt, wenn Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt wurden, der Verkäufer diese anerkannt hat oder wenn Forderungen des Kunden unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.  Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

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§ 5 Liefer- und Leistungszeit

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(1) Liefertermine oder Lieferfristen des Verkäufers sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 

(2) Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls der Verkäufer einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder wenn der Verkäufer aus einem anderen Grund in Verzug geraten ist, so muss der Kunden dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung seiner Leistung setzen. Wenn der Verkäufer diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 6 haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den der Verkäufer zu vertreten hat, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletz der Kunde schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

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§ 6 Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

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(1) Ist der Kunde Verbraucher hat er bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Verkäufer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

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Goldman Findelkind UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer Alexander Naydenov

Goltstreinstraße 79, 50968 Köln

Tel.: +49 (0)221 98 54 99 95
E-Mail: info@goldman-findelkind.com

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

 

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter Kunden, die Verbraucher sind, nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

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§ 7 Rechte bei Verzug und Mängeln – Haftung

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(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnte, hat, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung gemäß nachfolgendem Absatz 2 (Kunde ist Verbraucher) bzw. der Absätze 3 bis 4 (Kunde ist Unternehmer) verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. 

(2) Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Ersatzlieferung). Dabei muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, ist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen Voraussetzung, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

(4) Ist der Kunde Unternehmer und hat er unter Einhaltung der in Absatz 3 benannten Bedingungen Mängelansprüche geltend gemacht, kann zunächst der Verkäufer wählen, ob er die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. 

(5) Ist der Kunde Unternehmer, ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

(6) Ist der Kunde Unternehmer hat der Kunde dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken dem Verkäufer zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften dem Verkäufer zurückzugeben. 

(7) Ist der Kunde Unternehmer, trägt bzw. erstattet der Verkäufer dem Kunden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer von dem Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 

(8) Ist der Kunde Unternehmer kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Bei einem unerheblichen Mangel besteht für den Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht. 

(9) Ist der Kunde Verbraucher kann er Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung gemäß Absatz 2 fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Unterabsätze geltend zu machen.

(10) Ist der Kunde Verbraucher, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(11) Ist der Kunde Verbraucher, haftet der Verkäufer auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern er eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von dem Verkäufer garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von dem Verkäufer gelieferten Ware ein, so haftet er hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers umfasst ist.

(12) Ist der Kunde Verbraucher und beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(13) Ist der Kunde Verbraucher, bestehen weitergehende Haftungsansprüche gegen den Verkäufer nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von dem Kunden gegen den Verkäufer erhoben Ansprüche. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach vorstehendem Absatz 9.

 

 

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§ 8 Eigentumsvorbehalt

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(1) Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die an den Kunden gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Vorbehaltsware bestehenden Rechte hinzuweisen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen.

(5) Ist der Kunde Unternehmer ist der Verkäufer berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuerlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(6) Ist der Kunde Unternehmer, ist er bis auf Widerruf gemäß unten c) befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung seiner Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die gelieferte Vorbehaltsware.   

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in den Absätzen 3 und 4 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 5 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltswaren zu widerrufen.

d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird er auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

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§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

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Ansprüche des Verkäufers auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

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§ 10 Form von Erklärungen

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Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Verkäufer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

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§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl

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(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Verkäufers. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

(2) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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(* English translation in progress)

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